Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABAX Informationstechnik GmbH

 

Stand November 2022

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen und Leistungen der ABAX Informationstechnik GmbH, im folgenden ABAX genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Davon abweichende Bestimmungen (etwa AGB des Käufers), Nebenabreden, sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der ABAX. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1. Die Angebote der ABAX sind freibleibend und unverbindlich, und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der ABAX, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Käufer zustande.
2.2. ABAX ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, insbesonders sofern der Verdacht eintritt, dass der Käufer moralisch bedenkliche Taten setzt, gegen geltendes Recht verstößt oder nicht kreditwürdig ist.
2.3. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren jeweilige
Verrechnung bleibt ABAX ausdrücklich vorbehalten.
2.4. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ABAX vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2.5. Die Lieferung erfolgt ab Lager Wien auf Kosten des Käufers, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

3. Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges ist ABAX berechtigt, dem säumigen Käufer ab dem 30. Tag der Säumnis für jeden weiteren Tag 1 ‰ des Warenwertes zu verrechnen, in Summe mindestens jedoch EUR 30,-. Unabhängig davon geht mit Beginn des Annahmeverzuges die Gefahr auf den Käufer über.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde.

5. Gewährleistung

5.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein bzw. Rechnung
zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
5.2. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr
durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und
Ersatzlieferung.
5.3. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder usw. sowie für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Gewalteinwirkung, Bedienungsfehler durch den Käufer oder Elementarereignisse entstanden sind.

6. Sonstige Schadenersatzansprüche

6.1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind gegenüber ABAX ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Insbesonders wird die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers ausgeschlossen.
6.2. Die Grenze der Haftung bildet die Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch EUR 10.000,-.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher, auch zukünftiger, Forderungen aus diesem Vertrag im
Eigentum von ABAX.
7.2. Der Käufer ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung jedweder Form.
7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von ABAX hinzuweisen und ABAX unverzüglich davon zu unterrichten.

8. Konkurrenzklausel

8.1. Ein Käufer / Lieferant ist nicht berechtigt, Mitarbeiter der ABAX innerhalb eines Jahres nach Austritt aus der ABAX, sowie Mitarbeiter von Subunternehmern oder freie Mitarbeiter der ABAX innerhalb eines Jahres nach letzter Beschäftigung oder Beauftragung durch ABAX weder selbständig oder unselbständig oder auch nicht bloß mittelbar für eigene oder fremde Rechnung zu beschäftigen.
8.2. Für jeden Fall des Zuwiderhandelns gegen diese Konkurrenzklausel gilt eine vom Käufer / Lieferanten an ABAX zu zahlende Pönale in der Höhe von EUR 250.000,- als vereinbart, wobei ABAX die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzforderungen vorbehalten bleibt.
8.3. Diese Konkurrenzklausel kommt nicht zur Anwendung, wenn ABAX zufolge Kündigung aufgelöst oder ein Auflösungsbeschluss gefasst wird.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1. ABAX ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe eines Drittels der Auftragssumme zu fordern. Ein weiteres Drittel wird bei Lieferung fällig, der Rest bei Auftragsabnahme.
9.2. Sofern nichts anderes mit ABAX schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Als Rechnungserhalt gilt das Datum des Poststempels zuzüglich zwei Tage für den Postlauf.
9.3. ABAX ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
9.4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist ABAX berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt auch ohne vorhergehende Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenem Kalendermonat zu verrechnen. Die Mahnspesen betragen EUR 25,- für die erste Mahnung und weitere EUR 40,- für jede weitere Mahnung.
9.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt wurden.
9.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen ABAX an Dritte abzutreten.
9.7. Angebote, die vom Dollarkurs abhängen, sind freibleibend.ABAX behält sich vor, zur Verrechnung den Dollarkurs am Tage der Rechnungslegung heranzuziehen.
9.8 Bei einem Nettobestellwert unter netto EUR 200,- wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- in Rechnung gestellt.

10. Datenschutz

10.1. Der Käufer erteilt hiermit seine ausdrückliche und zeitlich unbegrenzte Zustimmung zur Ermittlung, Verarbeitung und Aufbewahrung der im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kann der Käufer diese Zustimmung schriftlich widerrufen.
10.2. Der Käufer erteilt hiermit widerruflich seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Inhalte der vertraglichen Beziehung oder Teilen davon zu Werbezwecken und als Referenz u.a. auf der Homepage der ABAX.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es ist das Recht der Republik Österreich anzuwenden.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.