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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABAX Informationstechnik GmbH

1.      Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen und Leistungen der ABAX Informationstechnik GmbH, im folgenden ABAX genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Davon abweichende Bestimmungen (etwa AGB des Kunden), Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der ABAX. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

2.      Lieferungen und Leistungen

2.1.    Die Angebote der ABAX sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der ABAX, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2.    ABAX ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, insbesonders sofern der Verdacht eintritt, dass der Kunde moralisch bedenkliche Taten setzt, gegen geltendes Recht verstößt oder nicht kreditwürdig ist.

2.3.    Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt ABAX ausdrücklich vorbehalten.

2.4.    Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ABAX vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung.

2.5.    Die Lieferung erfolgt ab Lager Wien auf Kosten des Kunden, sofern nicht schriftlich anderes veineinbart wurde.

3.      Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges ist ABAX berechtigt, dem säumigen Käufer ab dem 30. Tag der Säumnis für jeden weiteren Tag 1 ‰ des Warenwertes zu verrechnen, in Summe mindestens jedoch EUR 30,-. Unabhängig davon geht mit Beginn des Annahmeverzuges die Gefahr auf den Käufer über.

4.      Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde.

5.      Gewährleistung

5.1.    Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

5.2.    Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung.

5.3.    Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder usw. sowie für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Gewalteinwirkung, Bedienungsfehler durch den Kunden oder Elementarereignisse entstanden sind.

6.      Sonstige Schadenersatzansprüche

6.1.    Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung    sind    gegenüber    ABAX    ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Insbesonders wird die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

6.2. Die Grenze der Haftung bildet die Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch EUR 10.000,-.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger, Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum von ABAX.

7.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form.

7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von ABAX hinzuweisen und ABAX unverzüglich davon zu unterrichten.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1. Sofern nichts anderes mit ABAX schriftlich vereinbart wurde, ist ABAX berechtigt, eine Anzahlung in Höhe eines Drittels der Auftragssumme zu fordern. Ein weiteres Drittel wird bei Lieferung fällig, der Rest bei Auftragsabnahme.

8.2. Zahlungen sind prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Als Rechnungserhalt gilt das Datum des Poststempels plus 3 Tage für den Postlauf.

8.3. ABAX ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

8.4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist ABAX berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt auch ohne vorhergehende Mahnung zusätzlich zu Mahnspesen in der Höhe von EUR 15,00 Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Kalendermonat zu verrechnen.

8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt wurden.

8.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen ABAX an Dritte abzutreten.

8.7. Angebote, die vom Dollarkurs abhängen, sind freibleibend. Zur Verrechnung wird der Dollarkurs am Tage der Rechnungslegung herangezogen.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es ist das Recht der Republik Österreich anzuwenden.

10. Datenschutz

10.1. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung und Verarbeitung der im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten, insbesondere auch zur automationsunterstützten Übermittlung der den Kunden betreffenden Daten innerhalb der Unternehmensgruppe.

10.2. Der Kunde erteilt hiermit widerruflich seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Inhalte der vertraglichen Beziehung oder Teilen davon zu Werbezwecken und als Referenz u.a. auf der Homepage der ABAX.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.